fit2 learn
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1. Rahmenbedingungen
Termine und Absagen: Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und sind beidseitig verbindlich.
Wird ein Termin 24 Stunden vorher schriftlich abgesagt, wird das Honorar nicht verrechnet.
Die Trainerin bedingt sich aus, bei triftigen Gründen (Krankheit, Unfall etc.) den Termin zu verschieben, wenn immer das möglich ist.
Kurse, welche die Teilnehmerzahl nicht erreichen, werden frühzeitig schriftlich abgesagt und der/die Klient*in auf Wunsch auf die Warteliste genommen. In diesem Falle, wird schon entrichtetes Kursgeld wieder zurückerstattet.
Vertraulichkeit: Persönliche und besonders schützenswerte Daten, Gesprächsinhalte etc. werden im Grundsatz
der Schweigepflicht behandelt und sind nur für die eigene Verwendung (Lerntraining Schneider, fit2learn) bestimmt sowie unter Verschluss gehalten.
Gespräche mit aussenstehenden Fachstellen, Therapeuten*innen, pädagogischem Personal etc. werden auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten mit einer unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung gegenüber diesen Personen geführt.
Pädagogische Berichte werden den Erziehungsberechtigten in Papierform abgegeben und nicht elektronisch versandt.
Honorar: Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Liste oder den Angaben auf der Firmenwebsite.
Reisespesen sind dort ebenfalls ersichtlich. Die Unterzeichner*innen des Vertrages belegen mit ihrer Unterschrift Honorare/Spesen gelesen und akzeptiert zu haben.
Zahlungsmodus: Die Kosten sind vor dem Beginn eines Kurses mit dem Einzahlungsschein zu begleichen.
Vorzeitige Auflösung: Der Vertrag kann von beiden Parteien vorzeitig aufgelöst werden. Es findet auf jeden Fall eine letzte Abschlusssitzung statt.
Pädagogische Abschlussberichte werden nur auf Wunsch verfasst und verrechnet.
Haftpflicht / Unfall: Die Kinder und Jugendlichen haften bei Schäden mit der privaten Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten.
Bei Unfällen während Tainings und Kursen wird seitens fit2learn Lerntraining Schneider jegliche Haftung ausgeschlossen. Entstandene gesundheitliche Schäden sind durch die Kranken- und Unfallversicherung der Auftraggeber gedeckt.
Ebenfalls verzichten die Auftraggeber bei Cyberangriffen oder Angriffen der Website auf rechtliche Schritte gegenüber fit2learn Lerntrainig Schneider.
Gerichtsstand: Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das Gericht in Bremgarten AG.
2. Teilnehmende
Selbststeuerung: Die Kinder und Jugendlichen sind sich ihrer Mitwirkungspflicht bewusst und bringen diese mit ins Training. Sie wurden im Vorgespräch über die Art und Weise des Trainings informiert.
Störungen: Bei für die Teilnehmenden gefährlichen oder das Training verunmöglichenden Störungen, wird das Kind temporär aus dem Kurs ausgeschlossen. Ein Wiedereinstieg wird mit den Erziehungsberechtigten wohlwollend besprochen. Die Kursleitung bedingt sich bei wiederholtem Timeout aus, einen Ausschluss umzusetzen.
Teilnehmerzahl: Die Kinder haben das Anrecht auf die Einhaltung der maximalen Teilnehmerzahl. Wird diese überschritten, so wird eine zusätzliche Betreuungsperson mit Obhutsauftrag, aber nicht pädagogischem Auftrag, eingesetzt. Dies aber nur bis zu einer Verdoppelung der Teilnehmer*innen. Einzelstunden werden auch als solche umgesetzt.
3. Ziele und Inhalte
Inhalte der Trainings: Die Inhalte der Trainings und Kurse richten sich nach fundierten, standardisierten und erprobten pädagogischen und sozialpädagogischen Konzepten und Methoden.
Die Einzeltrainingspläne basieren auf einer pädagogischen Feststellung und dem Trainieren
der Wahrnehmungsbereiche. Es werden keine Nachhilfestunden in Fächern erteilt, ausser dies wurde explizit so vereinbart.
Obwohl sich das Training, nach einer pädagogischen Feststellung am Förderbedarf des/r Klienten*in ausrichtet, ist dieses keine Garantie auf Lernerfolg oder bessere Noten.
Auskunftspflicht: Die Erziehungsberechtigten haben jederzeit das Recht, den Stand und den Inhalt der Trainings anzufragen. Jedoch behält sich die Trainerin vor, die Inhalte der Trainings nach ihrem professionellen Ermessen und Gewissen zu gestalten.